INTEGRITAS –
„Verein für lautere Heilmittelwerbung”

INTEGRITAS – „Verein für lautere Heilmittelwerbung” wurde 1962 auf Initiative des heutigen Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) e.V. gegründet.

1967 traten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), 1974 der Verband der Reformwarenhersteller e.V. (VRH) sowie 2003 der Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung e.V. (Diätverband) bei. Neben den Verbänden sind eine Reihe Einzelfirmen, Werbeagenturen, Verlage und Rechtsanwaltskanzleien Mitglieder des Vereins.

Seither erbringt INTEGRITAS als Selbstkontrollorgan der Arzneimittelindustrie einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung seriöser Werbung im Gesundheitswesen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

INTEGRITAS Flyer (PDF, 760 KB)

Vereinszweck

Ziel des Vereins ist der Erhalt der Werbung für Arzneimittel und verwandte Produkte als wesentliches Instrument eines fairen Wettbewerbs in der sozialen Marktwirtschaft, auch zum Schutz der Verbraucher.

Deshalb heißt es in der Satzung:

„Der Verein hat die Aufgabe, den Wettbewerb für Heilmittel und verwandte Produkte zu schützen und zu stärken. Der Verein wird dazu beitragen, den lauteren Wettbewerb zu erhalten und unlauteren Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher, Mitbewerber und im Allgemeininteresse gegebenenfalls im Zusammenwirken mit Behörden und Gerichten zu bekämpfen.

Der Verein wird insbesondere die Werbung für Heilmittel und verwandte Gebiete auf ihre Lauterkeit und Vereinbarkeit mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sowie mit den für sie ergangenen Wettbewerbsregeln überprüfen und gegen Verstöße vorgehen.“

INTEGRITAS Satzung

Organisation

I. Finanzierung

Der Verein finanziert sich ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge der drei tragenden Verbände sowie der Einzelmitglieder. Gebühren für die Abmahnungen werden nicht erhoben. Er unterscheidet sich damit von den sogenannten „Gebührenbeschaffungsvereinen“, die sich ausschließlich über Abmahnungen finanzieren.

II. Vorstand

Der Vorstand besteht aus bis zu zehn Mitgliedern. Er wird für die Dauer von drei Jahren von der einmal im Jahr einzuberufenden Mitgliederversammlung gewählt.