LG Düsseldorf: Verzicht von Apotheken auf Zuzahlung von 2,- € bei Abgabe von Schutzmasken an bestimmte berechtigte Personen unzulässig
Aktenzeichen: 34 O 4/21Datum: 24.03.2021
In seinem Urteil vom 3. Februar 2021 (Az.: 34 O 4/21) bestätigt das Landgericht (LG) Düsseldorf den einstweiligen Verfügungsbeschluss vom 15. Januar 2021, in dem der Antragsgegnerin, einer Versandapotheke, untersagt worden ist, mit einer kostenlosen Abgabe von FFP2-Masken an Personen mit einem entsprechenden Berechtigungsschein zu werben.
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